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Samstag, 19. Dezember 2009 um 10:02 |
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Die neue Aquakultur-Seuchenverordnung ist mit 1. oktober in Kraft getreten.
Die KHV-Infektion ist nun auch in Österreich anzeigepflichtig geworden.
Dies hat erstmals auch Auswirkungen auf unser KOI Hobby, unter anderem:
Bei einem KHV Nachweis gelten die Anzeigepflicht und Sperre des Teiches durch den Amtstierarzt ATA auch im privaten Gartenteich (§ 1, §§ 17-21, 25-28). Fische aus gesperrten Teichen dürfen ohne Genehmigung des ATAs die Anlage nicht mehr lebend verlassen. Der ATA hat sog. epidemiologische Untersuchungen zu veranlassen, d.h. die Herkunft(-sbetriebe) der Seuche muss festgestellt werden (§ 19).
Wenn vom Teich eine Verbindung zum öffentlichen Gewässersystem besteht unterliegt der Teich auch der Registrierungspflicht beim zuständigen Amtstierarzt der BH (§ 1, §§ 3-10).
Zierfische dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Gesundheitsstatus (in Bezug auf anzeigepfl. Krankheiten) von anderen Fischen nicht gefährdet wird (§16).
Fazit: Die Gartenteichbesitzer und Koihändler werden also in Zukunft auch in die Pflicht genommen, um die Verschleppung dieser Erkrankung entgegenwirken zu können.
Insbesonders den KOI Händlern wird empfohlen, so viel Fische wie möglich untersuchen zu lassen (z.b. verstorbene Fische nicht nur wegzuschmeißen, sondern untersuchen zu lassen!) um im Fall des Falles (z.b. epidemiologische Untersuchungen) durch bereits vorhandene negative Untersuchungsergebnisse die Verdachtssperre der Verkaufsanlage so kurz wie möglich halten zu können. Im Anhang die diesbezüglichen Bundesgesetzblätter.
BGBLA_2009_II_315 Aquakultur-Seuchenverordnung.pdf [154.88 KiB] BGBl.II-315_2009 ANHANG.pdf [64.51 KiB]
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